Wiederaufnahme der Neubau-Förderung am 20.04.2022 +++ Weiterentwicklung der BEG-Förderung im Neubau

07.04.2022

Liebe Kunden und Geschäftspartner, 

 

endlich gibt es Neuigkeiten zur lange erwarteten Wiederaufnahme der BEG-Förderung für Neubauten! Nachfolgend haben wir wie gewohnt die wichtigsten Infos kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.

 

Wiederaufnahme der BEG-Förderung für Neubauten ab dem 20.04.2022

 

  • Gemäß offizieller Pressemitteilung des Bundes vom 05.04.2022 wird die BEG-Förderung für Neubauten am 20.04.2022 wieder aufgenommen. Die Fortführung des Programms ist dabei bis zum 31.12.2022 sowie auf ein Fördervolumen von 1 Mrd. € begrenzt.

 

  • Eine Beantragung als Effizienzhaus 40 bzw. als Effizienzgebäude 40 ist nicht mehr möglich. Weitergeführt werden die Erneuerbare-Energien-Klasse, die Nachhaltigkeits-Klasse sowie die Plus-Klasse (nur bei Wohngebäuden).  

 

  • Die Zuschüsse werden gegenüber den ursprünglichen Förderbedingungen reduziert. Konkret gibt es für die 40 EE Klasse 10,0 % Zuschuss sowie für die 40 NH und die 40 Plus Klasse jeweils 12,5 % Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bleiben unverändert.

 

  • Neu ist auch, dass private und gewerbliche Antragsteller ausschließlich die Kreditvariante beantragen können und dass nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig sind.

 

 

Weiterentwicklung der BEG-Förderung im Neubau

 

  • Der oben beschriebene Restart der BEG-Förderung für Neubauten ist die Stufe 1 in der von der Bundesregierung angedachten Weiterentwicklung der Neubau-Förderung. 

 

  • Sobald das Fördervolumen von 1 Mrd. € aus Stufe 1 vollständig ausgeschöpft ist, wird die Neubau-Förderung in der Stufe 2 bis zum Ende des Jahres ausschließlich als 40 NH in der Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 % weitergeführt.

 

  • Ab Januar 2023 startet dann die Stufe 3 mit dem Programm „Klimafreundliches Bauen“, welches die Förderbedingungen aus Stufe 2 weiterentwickelt und den Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus legt.

 

 

Über alle neuen Entwicklungen halten wir Sie natürlich wie gewohnt jederzeit auf dem Laufenden. 

 

Vor dem Hintergrund der Reduzierung der Zuschüsse sowie der Anhebung der Anforderungen im Neubau-Bereich ist die Investition in Bestandsgebäude mit BEG-Zuschüssen von bis zu 50 % aktuell sehr attraktiv. Zusätzlich ist das CO2-Reduktionspotential im Bestand i.d.R. deutlich größer als im Neubau. Sofern Sie für die Umsetzung von Sanierungsprojekten fachliche Unterstützung benötigen, kommen Sie gern jederzeit auf unser Team zu.

 

Die zuvor genannten Informationen stammen aus den folgenden Quellen: 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220405-neubauforderung-fur-energieeffiziente-gebaude-startet-wieder.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/